Der Begriff Funk steht für die
Technik der drahtlosen Übertragung von Radiowellen. Entstanden ist der Begriff
in der Entwicklungsperiode der drahtlosen Telegrafie. Die Technik des Funks
basiert auf der Tatsache, dass ein Signal durch eine Modulationsart auf ein Trägersignal
(elektromagnetische Wellen) aufmoduliert werden kann. Durch die Demodulation
beim Empfänger wird das ursprüngliche Signal wiedergewonnen und wird
weiterverarbeitet. Funkwellen umfassen Frequenzen von 3000 Gigahertz bis zu
mehreren Kilohertz, was Wellenlängen von Millimeterbruchteilen bis mehreren
Kilometern entspricht.
Ein
Funkgerät ist ein drahtlos arbeitendes Ortungs- bzw. Kommunikationsgerät,
welches durch elektrische Energie angetrieben wird. Zu den stationären Funk-Geräten
gehören Polizeifunkzentralen oder Amateurfunkstationen. Mobilfunkgeräte,
Babyfon und Handfunkgeräte werden als mobile Funkgeräte bezeichnet.
Die Geschichte des Funks begann Mitte des 19. Jahrhunderts und brachte in erster
Linie den Amateurfunk hervor. Durch die Entwicklung der elektromagnetischen
Telegrafie, die zur Nachrichtenübertragung dient, konnten Magnetnadelausschläge
auf Papier aufgezeichnet werden. Erste internationale Telegraphenverbindungen
gab es 1850. Das erste Transatlantikkabel wurde bereits 1857 verlegt. Im
gleichen Jahr ist der Erste Internationale Telegraphenvertrag geschlossen
worden.
Die
Existenz von Radiowellen wurde durch Heinrich Rudolf Herz 1888 experimentell
nachgewiesen. Erste Versuche mit elektromagnetischen Wellen zur Übertragung von
Nachrichten über größere Entfernungen wurden 1897 von Guglielmo Marcino
durchgeführt. Die erste erfolgreiche Verbindung über den Atlantik gelang 1901.
Daraufhin wurde die Technik kommerziell vertrieben, speziell für Leuchttürme
und Schiffseigner. Ein Internationaler Funktelegraphievertrag wurde 1906 in
Berlin geschlossen. Innerhalb weniger Jahre breitete sich die neue Technologie
weltweit aus und es wurden erste Rundfunksender von Funkamateuren
betrieben.
Erste
offizielle Funksendelizenzen mit Einschränkungen wurden 1914 in den USA
erteilt. In Deutschland durften private Funkamateure keinen Gebrauch von der
neuen Technik machen. Trotzdem wurden erste Empfangs- und Sendeversuche von
sogenannten „Schwarzfunkern“ durchgeführt. Während des Krieges wurde der
Amateurfunk in den USA auch verboten und 1919 wieder freigegeben. Der
Amateurfunk durfte ausschließlich auf Kurzwellenverbindungen stattfinden, was
findige Erfinder auf den Plan gerufen hat. 1921 gelang die erste
Amateurfunkverbindung auf einer Kurzwellenfrequenz zwischen Europa und den USA.
Erste Erfolge mit Ultrakurzwellen gelangen 1928.
Der
erste Rundfunksender wurde 1923 in Berlin eröffnet. Empfangen werden, durfte
dieser nur mit Geräten, die den Reichstelegraphen-Verwaltungsstempel trugen.
Erste Sendegenehmigungen in Deutschland wurden 1925 vorrangig an Funkvereine,
Hochschulinstitute und Industrielabors vergeben.
Das
Fernmeldeanlagengesetz, welches das Telegraphengesetz von 1892 ablöste, trat
1928 in Kraft.
Im zweiten Weltkrieg wurde die Funktechnik in großem Maße eingesetzt, um
feindliche Funkgespräche abhören zu können. 1945 sind jegliche Formen der
Nachrichtenübertragung verboten worden, sofern sie nicht bei der Militärregierung
angemeldet wurden.
Nach
langen Verhandlungen wurde ein eigenständiges Gesetz über den Amateurfunk 1949
verabschiedet. Im gleichen Jahr wurden 700 Funklizenzen an Amateurfunker
vergeben. Es entwickelten sich zwei Klassen von Funklizenzen. Die Klasse A galt
für den Ultrakurzwellen- und Kurzwellenbereich. Klasse B für alle Bänder, die
dem Amateurfunk zugeordnet wurden.
Die
erste Erde-Mond-Erde-Verbindung kam 1960 durch einen Amateurfunker zustande. Ein
erster Amateurfunksatellit wurde 1961 entwickelt. Die Lizenzklasse C, die 1967
eingeführt wurde, ermöglichte den Zugang zum Ultrakurzwellenbereich ohne
Morsefähigkeiten. Im Jahr 1967 wurde das Amateurfunkfernsehen genehmigt.
Bis
zur heutigen Zeit hat sich ein dichtes Netz an Relaisfunkstellen entwickelt, die
ein empfangen und senden von Ultrakurzwellen über weite Strecken erlaubt. Dies
ist möglich da die empfangenen Signale auf einer anderen Frequenz
weitergesendet werden. In der nächsten Zeit wird ein neues Amateurfunkgesetz nötig,
da 1998 das Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten ist.
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